Wappen von Gablingen
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Zum 01.01.2025 übernimmt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg (AWB) die Abfallgebührenveranlagung von
den Gemeinden. Die Abfallgebühren mit Fälligkeit zur Quartalsmitte am 15.11.2024 werden noch an die Gemeinde geleistet.
Anfang Dezember 2024 erhalten alle Grundstückseigentümerinnen
und -eigentümer die neuen Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung ab 01.01.2025 direkt vom AWB.

Denken Sie bitte daran, dass ein bestehender Dauerauftrag an die
Gemeinde zum Jahresende von Ihnen selbst gelöscht werden
muss und zum neuen Jahr sämtliche Abfallgebühren direkt an den
AWB zu leisten sind. Auch SEPA-Mandate müssen entsprechend
angepasst werden.


SEPA-Mandate können ganz einfach online über das neue Bürgerportal des AWB eingegeben werden. Alternativ kann das dem Bescheid beiliegende Formblatt zum SEPA-Mandat ausgefüllt per Post an uns gesendet werden.


Die Zugangsdaten zu unserem neuen Online-Bürgerportal finden
Sie auf dem Anschreiben, das Sie mit dem Gebührenbescheid erhalten.


Über das Bürgerportal können neben der Erteilung der
SEPA-Mandate u. a. Reklamationen gemeldet, Tonnen ab-, um- oder
angemeldet, Gebührenbescheide eingesehen oder Sperrmüllabholungen beantragt werden. Eine Sperrmüllkarte gibt es ab 2025 nicht mehr.


Selbstverständlich hilft unser Bürgerservice bei allen Anliegen
rund um die Abfallwirtschaft im Landkreis Augsburg auch telefonisch unter 0821/3102-3211 weiter.

Die Pressemittelung sehen Sie hier

veröffentlicht/bearbeitet am 11. November 2024


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