Grün- und Grasschnitt kann neben der Biotonne auch in der gemeindlich Grünabfallsammelstelle "Am Trendelberg" abgegeben werden. Eine Abgabe von Gartenabfällen ist nur gegen Vorweis des Berechtigungsscheines möglich.
Öffnungszeiten Sammelstelle Trendelberg
von März bis November — Samstag 13.30 bis 16.00 Uhr
Berechtigungsscheine
Direkt an der Sammelstelle gegen ein Gebühr von € 20 erhältlich, sie decken eine Anlieferungsmenge von 4 m³ ab. Jeder weitere Kubikmeter wird mit € 5 berechnet.
Die Mitarbeiter der Grünabfallsammelstelle sind angewiesen den angelieferten Grünschnitt auf Fremdstoffe kontrollieren. Sollten Fremdstoffe — insbesondere Bauschutt und Altmetall — festgestellt werden, sind die Betreuer berechtigt, den Berechtigungsschein dauerhaft einzuziehen. Eine erneute Ausstellung eines Berechtigungsscheines erfolgt nicht. Eine Entsorgung des Grünschnitts ist aber weiterhin über die gebührenpflichtige Biotonne oder private Entsorgungsunternehmen möglich.
Ansprechpartner zum Thema
Britta Schlögl
Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben)
Zimmer 1.4
Telefon 08230 8901-24
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de
Harald Vogt
Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben)
Zimmer 1.4
Telefon 08230 8901-23
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de