Wahlen, Volks- und Bürgerentscheide
Wenn Wahlen, Volks- und Bürgerentscheide anstehen, werden diese öffentlich bekannt gemacht. Einige Wochen vor der Wahl werden auch Wahlbenachrichtigungen versandt. Damit können Sie dann die Briefwahl beantragen, auch direkt ohne weitere Eingabe von Daten per QR-Code online. Die Bürger haben vorher die Möglichkeit einen Blick in das Wählerverzeichnis zu werfen, um nachzuprüfen ob man dort eingetragen ist. Eine Auskunft über Dritte ist wegen Datenschutz nicht möglich.
In den Gemeinden können Bürgerbegehren und Bürgerentscheide initiert und abgehalten werden. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind aber nicht nur in Gemeinden, sondern auch im ganzen Landkreisen möglich.
Bayernweit sind Volksbegehren und Volksentscheide möglich.
Wahlen, Volks- und Bürgerentscheide werden allgemein mit einer Amtlichen Bekanntmachung und persönlich mit schriftlicher Wahlbenachrichtigung bekannt gemacht.
Die Beantragung von Briefwahl / Wahlschein ist grundsätzlich in einem bestimmten Zeitraum vor der Wahl / Abstimmung möglich. Diese kann auch über das Bürgerserviceportal beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung ab einem bestimmten Zeitpunkt nur noch persönlich im Rathaus möglich ist, da die rechtzeitige postalische Zustellung ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr wahrscheinlich ist. Briefwahl muss ebenfalls bis zur Schließung der Wahllokale im Rathaus der Gemeinde zurückgesandt bzw. abgegeben sein. Später eintreffende Wahlbreife sind ungültig.
Wahlen in Gablingen — vorraussichtliche Wahltermine
Europawahl Juni 2024
Bundestagswahl September 2025
Kommunalwahl (Gemeinderat, Kreistag, Bürgermeister und Landrat) März 2026