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Amtliche Bekanntmachung©

Amtliche Bekanntmachung

Verunreinigungen durch Haustierkot

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Hundehalter entsprechend der „Verordnung der Gemeinde Gablingen über das Halten von Hunden“ Maßnahmen zu treffen haben, die geeignet sind, jede mögliche von Hunden ausgehende Gefahr für Leben, Gesundheit und Eigentum zu vermeiden. Außerdem ist die öffentliche Reinheit zu gewährleisten.

Der Halter bzw. Hundeführer/in ist verantwortlich, dass Wege und Straßen nicht durch Hundekot verschmutzt werden. Ebenfalls sind Äcker und Wiesen aus hygienischen Gründen von Hundekot frei zu halten. Durch den Hundekot können gefährliche Krankheitserreger in die Nahrungskette gelangen und die Gesundheit von Nutztieren und Menschen gefährden.

Der Hundekot muss vom Hundehalter bzw. Hundeführer entfernt werden.

Im gesamten Gemeindebereich wird Hundekot vorgefunden. Im Bereich Waldstraße Lützelburg (Nähe Spielplatz) treten die Verschmutzungen derzeit gehäuft auf.

Verstöße gegen die Pflicht zur Entsorgung des Hundekots werden nach entsprechender Meldung bei der Gemeinde Gablingen, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, verfolgt.

Diese können mit einer Geldbuße von bis zu 500,00€ geahndet werden.

 

veröffentlicht/bearbeitet am 17. Januar 2025


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Mittwochsfrühstück 2025

22. Januar 2025, 09:00 Uhr
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Mittagstisch

29. Januar 2025, 12:00 Uhr
Pfarrheim Gablingen

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Jeden 2. Montag im Monat

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03. Februar 2025, 14:00 Uhr
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Jeden 1. Freitag im Monat

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07. Februar 2025, 14:30 Uhr
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