Ein Großteil der vom Finanzamt zu erledigenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform ist zwischenzeitlich abgearbeitet, rund 90% der Grundstückseigentümer in unserem Zuständigkeitsbereich für die Landkreise Augsburg bzw. Aichach-Friedberg haben einen entsprechenden Grundlagenbescheid erhalten.
Viele der Grundsteuererklärungen wurden vollmaschinell verarbeitet, dies bedeutet, sie wurden ohne Kontrolle durch einen Mitarbeiter des Finanzamts mit den Angaben und Daten veranlagt, wie sie vom Steuerpflichtigen erklärt wurden. Gerade bei diesen Bescheiden ist es nicht auszuschließen, dass unzutreffende Besteuerungsgrundlagen berücksichtigt wurden.
Von denjenigen Eigentümern, denen gegebenenfalls vorhandene Fehler nicht bereits in den Grundsteueräquivalenzbetrags- und Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes aufgefallen sind, sondern jetzt erst beim Erhalt des Grundsteuerbescheides ab 2025 besteht die Möglichkeit einen
Antrag beim Finanzamtzustellen, um die fehlerhafte Besteuerungsgrundlagen zu berichtigen.
Ein Widerspruch / Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid ist nur dann sinnvoll, wenn ein falscher Messbetrag oder ein falscher Hebesatz angewendet wurde. Der Messbetrag wird vom Finanzamt der Gemeinde mitgeteilt und ist für die Gemeinde bindend. Wenn Ihnen der Grundsteuermessbetrag zu hoch erscheint, dann müssen Sie diesen bzw. die Angaben im Grundsteueräquivalenzbetragsbescheid mit Ihren Angaben in der Grundsteuererklärung abgleichen. Sollten diese Abweichen oder Sie feststellen, dass Ihnen ein Fehler bei den Abgabe der Erklärung passiert sind, können Sie mit den Antrag diese beim Finanzamt korrigieren.