Wappen von Gablingen
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Hundehaltung© pixabay

Hundehaltung

Aus gegebenem Anlass weißt die Gemeinde Gablingen nochmals auf die Leinenpflicht für Hunde hin. 
Hunde ab 50 cm Schulterhöhe gelten als große Hunde. Unter anderem gehören hierzu erwachsene Hunde der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann, Rottweiler und Deutsche Dogge. Diese müssen innerorts und in bewaldeten Gebieten angeleint werden.

Dies befreit aber Halter und Hundeführer kleinerer Hunde nicht von Ihrer Fürsorgepflicht entsprechend der Straßenverkehrsordnung. Zudem können in bewaldeten Gebieten unter Umständen Verstöße gegen die geltenden Jagdgesetze vorliegen. Die Ahndung entsprechender Verstöße erfolgt durch die Polizei bzw. durch die Jagdbehörde.
Die Gemeinde empfiehlt daher, alle Hunde unabhängig der Größe innerhalb der Ortschaft und in bewaldetem Gebiet anzuleinen. Insbesondere im Wald muss Rücksicht auf Wildtiere genommen werden.

Verunreinigungen durch Hunde auf öffentlichen Straßen und Wegen sowie Wiesen und Felder sind satzungsgemäß unverzüglich zu beseitigen.
Hundekot stellt ein potentielles Infektionsrisiko dar und gehört auch nicht ins Tierfutter.

Die Halter und Hundeführer haben generell alle Maßnahmen zu treffen, um eine Gefährdung von Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Personen durch den Hund zu vermeiden.
Eine Gefährdung kann beispielsweise vorliegen, wenn ein Hund Personen anspringt, Dritte (insbesondere Kinder) mit Hundekot in Kontakt kommen können oder Verkehrsteilnehmer gefährdet.

veröffentlicht/bearbeitet am 14. Juni 2024


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