Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. Wind-an-Land-Gesetz) ist zum 1. Februar 2023 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, den Mangel an verfügbarer Flächen für den beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land zu beheben. Bis Ende 2027 soll 1,1 % der Landesfläche und bis 2032 1,8 % der Landesfläche für die Nutzung von Windkraft ausgewiesen werden.
In der Gemeinderatssitzung am 25. April 2023 wurde die Windpotentialanalyse für unsere Gemeinde vorgestellt. Das für uns in Frage kommende Gebiet ist im Plan dunkelblau hinterlegt. Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, diese Fläche als Konzentrationsfläche für Windenergie auszuweisen und ein Bauleitplanverfahren zur Teiländerung des Flächennutzungsplans durchzuführen.
Karina Ruf
Erste Bürgermeisterin