Ab dem 27.06.2022 sind die Erklärungsvordrucke im Rathaus der Gemeinde Gablingen erhältlich.
Diese können im Rathaus - Steueramt (1. Stock) abgeholt werden. Die ausgefüllte Erklärung ist beim zuständigen Lagefinanzamt (für Grundstücke in Gablingen: Finanzamt Augsburg-Land) einzureichen. Aufgrund der Masse an den dort eingereichten Erklärungen wird es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Insbesondere wenn diese auf Papier eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Vordrucke begrenzt ist! Es wird deshalb nur ein Vordruck mit entsprechenden Anlagen je Grundstück (Anschreiben durch die Finanzverwaltung) ausgegeben. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Nützen Sie bitte alternativ die Möglichkeit der digitalen Abgabe über das Elster-Portal. Unter www.elster.de kann die Grundsteuererklärung online wie bei der Einkommensteuererklärung ab 1. Juli 2022 übermittelt werden. Hierfür ist eine Registrierung notwendig.
Ausführliche Informationen und Links zur Grundsteuer finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de
Dort können auch Videos zum Thema Grundsteuerreform inlusive Ausfüllen der Erklärungsbögen angeschaut werden.
Die Grundstücksgröße und Ertragsmesszahl (nur bei Landwirtschaft) kann vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2022 online kostenlos beim Liegenschaftskataster abgerufen werden.
Anbei noch 3 Flyer des Freistaates Bayern zur Grundsteuerreform
MerkblattELSTER.pdfGrundsteuerreform Bayern Flyer.pdfGrundsteuerreform Bayern - häufig gestellte Fragen - FAQ.pdf