Jeden 1. Freitag im Monat
14.30 Uhr
Nach den Satzungen der Gemeinde Gablingen besteht die Möglichkeit mit Hilfe eines Wasserzählers nachzuweisen, dass eine bestimmte Menge an Frischwasser auf dem Grundstück verbleibt.
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Gartenzählers durch die Gemeinde sind:
Der Gartenzähler ist eine „private" Uhr. Er ist somit vom Grundstückseigentümer (Gebührenschuldner) auf eigene Kosten zu installieren und bei Ablauf der Eichung durch einen neuen Zähler zu ersetzen. Der Austausch des Gartenzähler ist der Gemeinde Gablingen unverzüglich anzuzeigen und der Zählerstand mitzuteilen. Auf Verlangen der Gemeinde ist die Wasseruhr vorzuzeigen.
Gültig seit 2011, geändert 2016, 2020 und 2024
Gültig seit 2017
Britta Schlögl
Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben)
Zimmer 1.4
Telefon 08230 8901-24
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de
Harald Vogt
Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben)
Zimmer 1.4
Telefon 08230 8901-23
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de
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