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Wasserzähler & Gartenuhren

Nach den Satzungen der Gemeinde Gablingen besteht die Möglichkeit mit Hilfe eines Wasserzählers nachzuweisen, dass eine bestimmte Menge an Frischwasser auf dem Grundstück verbleibt.

Voraussetzungen für die Anerkennung eines Gartenzählers durch die Gemeinde sind:

  • geeichter Wasserzähler
  • Austausch bei Ablauf der Eichung
  • Abnahme durch den Wasserwart

Der Gartenzähler ist eine „private" Uhr. Er ist somit vom Grundstückseigentümer (Gebührenschuldner) auf eigene Kosten zu installieren und bei Ablauf der Eichung durch einen neuen Zähler zu ersetzen.   Der Austausch des Gartenzähler ist der Gemeinde Gablingen unverzüglich anzuzeigen und der Zählerstand mitzuteilen. Auf Verlangen der Gemeinde ist die Wasseruhr vorzuzeigen.

Dokumente

Ansprechpartner zum Thema

Britta Schlögl

Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben) 

 

Zimmer 1.4 

Telefon 08230 8901-24
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de

Harald Vogt

Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben) 

 

Zimmer 1.4 

Telefon 08230 8901-23
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de

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