Jeden 1. Freitag im Monat
14.30 Uhr
Für die Ortsteile Gablingen, Gablingen-Siedlung, Lützelburg und Muttershofen werden folgende Wasserverbrauchs- und Kanalbenutzungsgebühren erhoben.
Wasser je m³ | Kanal je m³ | Grundgebühr Q3 4 Standarthausanschluss | Grundgebühr Q3 4 Stadarthausanschgluss |
€ 1,81 + 7 % USt | € 3,29 | Wasser € 25 + 7 % USt | Kanal € 25 |
Die Grundgebühr richtet sich nach der Größe der eingebauten Wasseruhr (Nenndurchfluss Q3 4).
Für den Ortsteil Holzhausen werden folgende Wasserverbrauchs- und Kanalbenutzungsgebühren erhoben.
Die Grundgebühr richtet sich nach der Größe der eingebauten Wasseruhr (Nenndurchfluss Qn): Die Grundgebühr wird für kleine Wasseruhren mit einem Nenndurchfluss von Q3 4 - Standartanschluss beträgt 57,00 € zuzüglich 7 % USt.
Bei den Wasserverbrauchsgebühren ist eine Freimenge von 40 m³ mit der Grundgebühr abgegolten. Ab dem 41. Kubikmeter Wasser werden 1,24 € + 7 % USt berechnet.
Bei den Kanalgebühren beträgt die Grundgebühr 10,00 €. Für Anschlüsse vor dem 01.01.2009 wird noch eine zusätzliche Grundgebühr in Höhe von 40,00 € für die Abschreibung der Schächte und Hausanschlüsse erhoben. Neuerschliesser ab dem 01.01.2009 müssen die entsprechende Anlagen auf eigene Kosten erstellen.
Ab dem ersten Kubikmeter Abwasser werden 3,06 € berechnet.
Gültig seit 2011, geändert 2016, 2020 und 2024
Gültig seit 2017
Britta Schlögl
Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben)
Zimmer 1.4
Telefon 08230 8901-24
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de
Harald Vogt
Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben)
Zimmer 1.4
Telefon 08230 8901-23
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de
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