Für die Ortsteile Gablingen, Gablingen-Siedlung, Lützelburg und Muttershofen werden folgende Wasserverbrauchs- und Kanalbenutzungsgebühren erhoben.
Wasser je m³ | Kanal je m³ | Grundgebühr Q3 4 Standarthausanschluss | Grundgebühr Q3 4 Stadarthausanschgluss |
€ 1,81 + 7 % USt | € 3,29 | Wasser € 25 + 7 % USt | Kanal € 25 |
Die Grundgebühr richtet sich nach der Größe der eingebauten Wasseruhr (Nenndurchfluss Q3 4).
Für den Ortsteil Holzhausen werden folgende Wasserverbrauchs- und Kanalbenutzungsgebühren erhoben.
Die Grundgebühr richtet sich nach der Größe der eingebauten Wasseruhr (Nenndurchfluss Qn): Die Grundgebühr wird für kleine Wasseruhren mit einem Nenndurchfluss von Q3 4 - Standartanschluss beträgt 57,00 € zuzüglich 7 % USt.
Bei den Wasserverbrauchsgebühren ist eine Freimenge von 40 m³ mit der Grundgebühr abgegolten. Ab dem 41. Kubikmeter Wasser werden 1,24 € + 7 % USt berechnet.
Bei den Kanalgebühren beträgt die Grundgebühr 10,00 €. Für Anschlüsse vor dem 01.01.2009 wird noch eine zusätzliche Grundgebühr in Höhe von 40,00 € für die Abschreibung der Schächte und Hausanschlüsse erhoben. Neuerschliesser ab dem 01.01.2009 müssen die entsprechende Anlagen auf eigene Kosten erstellen.
Ab dem ersten Kubikmeter Abwasser werden 3,06 € berechnet.
Dokumente
Fassung gültig seit 2009, geändert 2017
Gültig seit 2011, geändert 2016, 2020 und 2024
Gültig seit 2011, geändert 2016, 2020 und 2024
Gültig seit 2017
Ansprechpartner zum Thema
Britta Schlögl
Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben)
Zimmer 1.4
Telefon 08230 8901-24
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de
Harald Vogt
Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben)
Zimmer 1.4
Telefon 08230 8901-23
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de