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Abfallbeseitigung

Die Abfallentsorgung erfolgt im Landkreis nach der Satzung über Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Augsburg. 

In den Müllgebühren ist die Ausstattung eines Grundstückes mit den erforderlichen Müllgefäßen enthalten, sie setzen sich aus der Tonnengebühr und der Grundgebühr (je Wohneinheit/​Arbeitsstätte) zusammen und sind quartalsweise zur Zahlung fällig (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.)

Gefäßveränderungen (Ab-, Um- bzw. Anmeldung) sind ein Mal pro Gefäßart (Restmüll-, Papier- oder Biotonne) und Kalenderjahr gebührenfrei. Bei jeder weiteren Veränderung wird eine Pauschalgebühr von € 20 festgesetzt.

Zur Meldung sowie bei Fragen zur Abfallentsorgung können Sie sich jederzeit an die Gemeinde Gablingen (siehe Ansprechpartner nachfolgend) oder den Abfallwirtschaftsbetrieb (Tel. 0821 / 3102 -  3221 oder 3222) wenden. 

Services awb-landkreis-augsburg.de

Mehr zum Thema

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Formulardienst — An-/Abmeldung & defekte Tonnen

Dokumente

Ansprechpartner zum Thema

Britta Schlögl

Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben) 

 

Zimmer 1.4 

Telefon 08230 8901-24
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de

Harald Vogt

Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben) 

 

Zimmer 1.4 

Telefon 08230 8901-23
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de

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