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Hundesteuer

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes unterliegt nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Gablingen der Hundesteuerpflicht. Dieser ist daher umgehend der Gemeinde zu melden.

1. Hund: € 60 2. Hund: € 80 3. Hund: € 100

Kampfhund: 10-facher Steuersatz

Die Steuer wird erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer jeweils zum 15. Mai eines Jahres fällig und ohne Aufforderung weiter zu entrichten.

Bürger-Service-Portal

Formulardienst — An-/Abmeldung Hund

Dokumente

Ansprechpartner zum Thema

Britta Schlögl

Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben) 

 

Zimmer 1.4 

Telefon 08230 8901-24
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de

Harald Vogt

Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben) 

 

Zimmer 1.4 

Telefon 08230 8901-23
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de

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Termine

Mittwochsfrühstück 2025

02. April 2025, 09:00 Uhr
Pfarrheim Gablingen

Kaffeerunde

Jeden 1. Freitag im Monat

14.30 Uhr

04. April 2025, 14:30 Uhr
Pfarrheim Gablingen

Café im Bürgerhaus

Jeden 1. Montag im Monat

14 Uhr

07. April 2025, 14:00 Uhr
Bürgerhaus Gablingen
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Sitzung des Gemeinderates

08. April 2025, 19:30 Uhr
Rathaus Gablingen - Sitzungssaal -

Mittagstisch

09. April 2025, 12:00 Uhr
Pfarrheim Gablingen
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