Das Bohren oder Schlagen eines Brunnens bedarf der Anzeige beim Landratsamt Augsburg.
Bei der Gemeinde muss nur die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang (Wasserversorgung) beantragt werden.
Diese wird in der Regel gewährt, wenn das Wasser nur zur Gartenbewässerung oder Viehtränke genutzt wird. Eine Nutzung als Trinkwasser ist grundsätzlich nicht gestattet.
Ein Verbindnung mit der gemeindlichen Trinkwasserversorgung darf unter keinen Umständen hergestellt werden.
Dokumente
Ansprechpartner zum Thema
Britta Schlögl
Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben)
Zimmer 1.4
Telefon 08230 8901-24
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de
Harald Vogt
Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben)
Zimmer 1.4
Telefon 08230 8901-23
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de