Im Landkreis Augsburg werden Sperrmüll und Elektrogroßgeräte auf Anforderung mittels Karte abgeholt.
Für jedes ordnungsgemäß an die kommunale Abfallbeseitigung angeschlossene Wohneinheit bzw. Arbeitsstätte wird eine kostenlose Abholung pro Jahr angeboten.
Anforderungskarten sind in der Gemeinde bei Ihrem Ansprechpartner erhältlich. Die Karten werden nur dem Grundstückseigentümer (Empfänger des Müllgebührenbescheides), Hausverwalter oder einer bevollmächtigten Person ausgehändigt.
Service awb-landkreis-augsburg.de
Informationen zu Sperrmüll und Abholung
Sperrmüll im Wertstoffhof abgeben (bis 5 m³)
Dokumente
Ansprechpartner zum Thema
Britta Schlögl
Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben)
Zimmer 1.4
Telefon 08230 8901-24
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de
Harald Vogt
Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben)
Zimmer 1.4
Telefon 08230 8901-23
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de