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Grünabfall — Sammelstelle Trendelberg

Grün- und Grasschnitt kann neben der Biotonne auch in der gemeindlich Grünabfallsammelstelle "Am Trendelberg" abgegeben werden. Eine Abgabe von Gartenabfällen ist nur gegen Vorweis des Berechtigungsscheines möglich.

Öffnungszeiten Sammelstelle Trendelberg

von März bis November — Samstag 13.30 bis 16.00 Uhr

Berechtigungsscheine

Direkt an der Sammelstelle gegen ein Gebühr von € 20 erhältlich, sie decken eine Anlieferungsmenge von 4 m³ ab. Jeder weitere Kubikmeter wird mit € 5 berechnet.

Die Mitarbeiter der Grünabfallsammelstelle sind angewiesen den angelieferten Grünschnitt auf Fremdstoffe kontrollieren. Sollten Fremdstoffe — insbesondere Bauschutt und Altmetall — festgestellt werden, sind die Betreuer berechtigt, den Berechtigungsschein dauerhaft einzuziehen. Eine erneute Ausstellung eines Berechtigungsscheines erfolgt nicht. Eine Entsorgung des Grünschnitts ist aber weiterhin über die gebührenpflichtige Biotonne oder private Entsorgungsunternehmen möglich.

Mehr zum Thema

Abfallbeseitigung

Ansprechpartner zum Thema

Britta Schlögl

Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben) 

 

Zimmer 1.4 

Telefon 08230 8901-24
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de

Harald Vogt

Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben) 

 

Zimmer 1.4 

Telefon 08230 8901-23
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de

Dienstleistungen

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