Ab 1. August 2021 haben Sie die Möglichkeit, Ihren Bauantrag rein digital und damit papierlos beim Landratsamt zu stellen.
Es besteht keine Pflicht zur digitalen Antragseinreichung. Natürlich können Sie Ihren Antrag auch in Papierform stellen. Allerdings ändert sich für Sie auch beim Einreichen in Papierform eventuell das Verfahren, da die meisten Anträge in Papierform nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt im Landratsamt einzureichen sind.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landratsamtes.
Ansprechpartner zum Thema
Anita Greger
Sachgebiet 13: Rechtliches Bauamt Donnerstag bis 15 Uhr
Zimmer 2.2
Telefon 08230 8901-12
Fax 08230 8901-40
eMail anita.greger@gablingen.de